Das Betreuungsrecht

Der gesetzliche Betreuer hat das Recht, einen Betreuten persönlich und gerichtlich zu vertreten.

Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten.

 

Ist jemand, ganz oder teilweise, nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen, so übernehmen gesetzliche Betreuer, die vom Betreuungsgericht bestellt werden, diese Aufgabe. Sie sollen für die Betreuten und in ihrem Sinne handeln, wenn diese es selbst nicht können. Der gesetzliche Betreuer hat das Recht, einen Betreuten persönlich und gerichtlich zu vertreten. Der Betreuer ist eine Person des Vertrauens. Oftmals übernehmen Angehörige diese Aufgabe. Allerdings gibt es auch viele, die auf die Hilfe fremder Menschen angewiesen sind.

Betreuungsrecht

Die Broschüre des Landes Schleswig-Holstein ist ein Ratgeber für Betreuer, betreute Personen und deren Angehörige. Sie richtet sich außerdem an all diejenigen Mitbürger, die sich einen ersten Überblick über das Betreuungsrecht verschaffen wollen und darüber nachdenken, ehrenamtlich eine Betreuung zu übernehmen.

Diese Broschüre führt Sie leicht verständlich in das Betreuungsrecht und das Thema Vorsorge ein und enthält Vordrucke zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie zum Antrag auf Eintragung einer Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister.

Im Anhang finden Sie zudem den Gesetzestext des Betreuungsrechts sowie eine Aufstellung aller Amtsgerichte, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, dann können wir Ihnen bestimmt weiterhelfen.