Informationen

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, . . .
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Vorsorgevollmacht

Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass Menschen Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne für Sie tätig werden.

Neben vermögensrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten können Sie hiermit auch persönliche Belange und die Sorge für Ihre Gesundheit regeln.

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Betreuungsverfügung

Formulieren Sie z.B. in Ihrer Betreuungsverfügung . . .

– wer Ihre Betreuung übernehmen soll
– wo Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit leben möchten

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Patientenverfügung

In der Patientenverfügung bestimmt der (spätere) Patient, welche Handlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.

Die Patientenverfügung regelt dagegen nicht, welche Personen die sich daraus ergebenden Entscheidungen treffen dürfen bzw. dafür sorgen sollen, dass der Patientenwille in die Tat umgesetzt wird.

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Betreuungsrecht

Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten.

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Rund um den Betreuungsverein-Steinburg e.V.

Über uns · Ein paar Info’s zu unserer Arbeit.
Strukturen des Kreises u. unseres Vereines - Schwerpunkte der Querschnittsarbeit - Vermittlung ehrenamtlicher Betreuer und einiges mehr.

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Die Veranstaltungstermine des Betreuungsverein-Steinburg e.V.

Informieren Sie sich.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir dringend um vorherige verbindliche Anmeldung in der Geschäftsstelle des Betreuungsverein Steinburg.