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Das Betreuungsrecht

Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten.

Ist jemand, ganz oder teilweise, nicht mehr in der Lage seine Angelegenheiten selbst zu erledigen, so übernehmen gesetzliche Betreueinnen und Betreuer,
die vom Vormundschaftsgericht bestellt werden, diese Aufgabe.
Sie sollen für die Betreuten und in Ihrem Sinne handeln,
wenn diese es selbst nicht können.

Der gesetzliche Betreuer hat das Recht, einen Betreuten persönlich und gerichtlich
zu vertreten.

 

 

Er/Sie ist eine Person seines Vertrauens.

Oftmals übernehmen Angehörige diese Aufgabe.
Allerdings gibt es auch viele, die auf die Hilfe fremder Menschen angewiesen sind.

 

Die Broschüre des Landes Schleswig-Holstein ist ein Ratgeber für Betreuerinnen und Betreuer, betreute Personen und deren Angehörige.
Sie richtet sich außerdem an all diejenigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich einen ersten Überblick über das Betreuungsrecht verschaffen wollen und darüber nachdenken, ehrenamtlich eine Betreuung zu übernehmen.

Diese Broschüre führt Sie leicht verständlich in Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht ein und enthält Vordrucke zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und zum Antrag auf Eintrag einer Vollmacht beim zentralen Vorsorgeregister.

Im Anhang finden Sie zudem den Gesetzestext des Betreuungsrechtes sowie eine Aufstellung aller Amtsgerichte, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein.

Material finden Sie in unserem Download-Bereich.
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