Betreuungsverfügung

Formulieren Sie Ihre Betreuungsverfügung

Diese Verfügung ist eine gute Möglichkeit für die Berücksichtigung der eigenen Wünsche zu sorgen, wenn Ihnen keine geeignete Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung steht, oder aber die von Ihnen gewünschte Betreuungsperson ganz bewusst der gerichtlichen Kontrolle unterliegen soll.

 

Der Betreuer ist verpflichtet, die Betreuung zu Ihrem Wohl und nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu führen.
Das Amtsgericht wird den Betreuer bei seiner Tätigkeit beaufsichtigen und auf die Einhaltung der in der Verfügung enthaltenen Wünsche achten.

Formulare finden Sie in unserem Download-Bereich.

Eine gute Möglichkeit, für die Berücksichtigung der eigenen Wünsche zu sorgen.